Lexikon-EintragDemokratie und WahlenVeröffentlicht

Zweitstimme

Mit der Zweitstimme wählen Wählerinnen und Wähler eine Partei; sie ist für die Sitzverteilung im Bundestag entscheidend.

Stand der Analyse
Redaktionell geprüft
Redaktion
NOVA Redaktion
Veröffentlicht
24.07.2026
Aktualisiert
24.07.2026
Version
2
Quellenstatus
Geprüft

Zweitstimme

Die Zweitstimme ist die Wahlstimme für eine Partei beziehungsweise Landesliste. Sie wird auf der rechten Stimmzettelhälfte abgegeben und entscheidet maßgeblich darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält.

Auch bekannt als: Listenstimme

Ausführliche Erklärung

Die Zweitstimme ist die zentrale Stimme im deutschen Bundestagswahlsystem. Sie bestimmt, wie stark die Parteien im Parlament vertreten sind, weil sich aus ihr die Sitzverteilung ergibt. Während die Erststimme die Person im Wahlkreis betrifft, wählt die Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Sie ist deshalb das eigentliche Verhältniswahl-Element des Systems. Seit der Reform zur Bundestagswahl 2025 hat die Zweitstimme noch mehr Gewicht erhalten, weil Wahlkreismandate nur noch dann wirken, wenn sie durch Zweitstimmen gedeckt sind. Damit wird die Parteiensitzverteilung noch klarer an der Zweitstimme ausgerichtet. Die Zweitstimme erklärt auch, warum Wahlprogramme und Landeslisten für die Zusammensetzung des Bundestages so wichtig sind. Sie bündelt die politische Richtung, in der eine Wählerin oder ein Wähler das Parlament stärken will, unabhängig von der Person im Wahlkreis. Im Unterschied zur Erststimme ist sie daher stärker auf das Kräfteverhältnis zwischen den Parteien ausgerichtet.

Unterkategorie: Wahlstimmen

Schlagwörter: zweitstimme, landesliste, verhältniswahl, wahlrecht

Bedeutung im politischen Alltag

Im Alltag entscheidet die Zweitstimme darüber, wie stark eine Partei im Bundestag vertreten ist und damit wie groß ihr Einfluss auf Regierung, Opposition und Ausschüsse ausfällt. Für die Regierungsbildung ist sie deshalb oft die entscheidende Stimme.

Geschichtlicher oder rechtlicher Hintergrund

Das Bundeswahlrecht kombiniert Personenwahl mit Verhältniswahl. Die Reform 2025 hat die Zweitstimme als maßgebliches Verteilungselement zusätzlich gestärkt.

Anschauliches Beispiel

Ein Beispiel ist eine Partei, die bundesweit viele Zweitstimmen erhält: Auch wenn sie in einzelnen Wahlkreisen nicht gewinnt, kann sie durch die Zweitstimme viele Sitze erhalten.

Häufige Missverständnisse

  • Die Zweitstimme ist nicht nur eine 'zweite' oder weniger wichtige Stimme; für die Sitzverteilung ist sie in der Regel die entscheidende Stimme.
  • Sie wählt keine einzelne Person, sondern eine Partei beziehungsweise deren Landesliste.

Kritik und Kontroversen

Umstritten ist vor allem, wie stark die Zweitstimme das Verhältnis zwischen Personenwahl und Listenwahl bestimmen soll und wie Wahlrechtsreformen das Mandatsprinzip verändern. Diskutiert wird auch, ob das System für Wählerinnen und Wähler ausreichend transparent bleibt.

Verwandte Begriffe

Vertiefung

Zur Vertiefung gehören Landeslisten, Verhältniswahl, Zweitstimmendeckung und die Frage, wie sich die Zweitstimme auf Koalitionsbildung auswirkt.

Stand, Version und Änderungsverlauf

Aktualisiert am 24.07.2026 · Version 2 · Veröffentlicht · veröffentlicht am 24.07.2026

Belege und Ausgangsmaterial

  • ZweitstimmeDie Bundeswahlleiterin · background · abgerufen am 24.07.2026

    Offizielle Erläuterung der Zweitstimme.

    verified
  • Das WahlsystemDie Bundeswahlleiterin · background · abgerufen am 24.07.2026

    Sitzverteilung durch Zweitstimmen.

    verified
  • Zwei Stimmen bei der Bundestagswahl 2025Die Bundeswahlleiterin · background · abgerufen am 24.07.2026

    Stimmenlogik und Verhältniswahl.

    verified

Korrekturen und Änderungsverlauf

  1. Version 2 · edited

    Zweitstimme als maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung im reformierten System ausgearbeitet.

    NOVA Redaktion
  2. Version 1 · created

    Lexikonbegriff angelegt und veröffentlicht.

    NOVA Redaktion
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